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Competition Policy

Was ist Wettbewerbspolitik?

Der Wettbewerb zwingt Unternehmen dazu, ihre Produktpalette und ihre Preise ständig konkurrenzfähig zu halten, da sich die Verbraucher ansonsten anderen Unternehmen zuwenden. In einem freien Markt herrscht ein freies Spiel der Kräfte – zum Wohle der Verbraucher.

Bisweilen versuchen Unternehmen jedoch, den Wettbewerb zu beschränken. Um die Märkte funktionsfähig zu halten, ist es Aufgabe von Behörden wie der Kommission, wettbewerbswidriges Verhalten zu verhindern bzw. zu stoppen. Die Kommission überwacht folgende Bereiche:

  • Vereinbarungen zwischen Unternehmen mit dem Ziel der Wettbewerbsbeschränkung – Kartelle oder andere unlautere Abmachungen, in denen Unternehmen vereinbaren, sich gegenseitig keine Konkurrenz zu machen, und mit denen sie versuchen, eigene Regeln aufzustellen
  • Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung – ein führendes Unternehmen versucht, Mitbewerber aus dem Markt zu drängen
  • Fusionen – und andere formelle Übereinkommen für einen vorübergehenden oder dauerhaften Zusammenschluss von Unternehmen.Diese sind legitim, solange sie den Markt erweitern und den Verbrauchern nützen.
  • Bestrebungen, Märkte für den Wettbewerb zu öffnen (Liberalisierung) – in Bereichen wie Verkehr, Energie, Post und Telekommunikation, die bislang vielfach in der Hand staatlicher Monopole lagen; es muss gewährleistet sein, dass die Liberalisierung so gestaltet wird, dass für die alten Monopolbetriebe keine ungerechtfertigten Vorteile entstehen
  • Staatliche Beihilfen für Unternehmen seitens der Regierungen in der EU – diese sind zulässig, solange der faire und wirksame Wettbewerb zwischen Unternehmen in der EU nicht behindert bzw. die Wirtschaft nicht geschädigt wird
  • Zusammenarbeit mit den nationalen Wettbewerbsbehörden in den EU-Mitgliedstaaten (die mit der Durchsetzung von Teilaspekten des europäischen Wettbewerbsrechts betraut sind) – um zu gewährleisten, dass das europäische Wettbewerbsrecht EU-weit einheitlich angewandt wird